Wettbewerb: WasserlebenFonds 2011
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Flüsse, Bäche und Auen, gehören zu den artenreichsten Lebensräumen überhaupt, leider auch zu den am meisten gefährdeten. Ihre Bewohner stehen ganz oben in den Roten Listen der gefährdeten Tiere und Pflanzen. Deshalb haben sich der NATURSCHUTZBUND und das Lebensministerium mit den Schutzwasserwirtschaftsabteilungen der Länder zusammen-geschlossen und rufen den Wasserlebenfonds aus: Der Wasserlebenfonds sucht die besten Wasserbau-Projekte zur Erhöhung der Arten- und Lebensraumvielfalt an Bächen und Flüssen. Pro Bundesland sind Projekte mit einem Umfang von bis zu 100.000 Euro förderbar!
Dem besten Projektkonzept pro Bundesland wird eine Umsetzung zugesagt. Die Förderung wird von den Wasserwirtschaftsabteilungen der Länder abgewickelt und begleitet. Aus allen Landessiegern wird ein Bundessieger gekürt, der im November 2011 eine Auszeichnung erhält. Bewerben kann sich jede und jeder! Da aber Schutzprojekte mit einem Schwerpunkt im Wasserbau gesucht sind, wendet sich der Fonds vor allem an Regionale Gruppen, Initiativen, Gebietskörperschaften, Verbände und Vereine sowie Zusammenschlüsse aus diesen. Diese sind eingeladen, Projektkonzepte einzureichen und haben die Chance, für ihr Engagement zum Schutz von Bächen und Flüssen finanzielle Unterstützung zu bekommen. Bund und Länder helfen nicht nur mit der Finanzierung, sondern stehen auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um den Schutz naturnaher Fließgewässer und deren Umland geht. Gesucht werden Wasserbauprojekte, die die natürliche Vielfalt in und an Bächen und Flüssen fördern, wie ökologische Instandhaltung und Renaturierung, Gewässervernetzung oder Aufweitung uvm. Diese Projekte dürfen den Intentionen des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985 (WBFG) mit den entsprechenden Richtlinien (RIWA-T und Richtliniensammlung) nicht widersprechen. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die sich in der Planungsphase befinden, sie müssen 2012 begonnen und umgesetzt werden können. Förderbar sind Projektvolumen von bis zu 100.000 €, ein Eigenmittelanteil von mindestens einem Drittel durch den Einreicher ist notwendig. Dieses Drittel kann aus Eigenleistungen des Einreichers und seiner Partner bestehen: Planung, Umsetzung, Bereitstellung von Fläche... |

